buchen

Wortfamilie buchen

Verben
buchen   abbuchen   ausbuchen   überbuchen   umbuchen   verbuchen

Kontexte
* buchen *
einen Flug buchen, einen Zahlungseingang buchen
* abbuchen, ausbuchen,  überbuchen  *
Der Rechnungsbetrag wird vom Konto abgebucht.
Das Hotel ist bereits ausgebucht.
Der Flug war überbucht; wir mussten daher  im Flughafen übernachten.
* umbuchen, verbuchen *
Diese Position muss aufs Hauskonto umgebucht werden.
Wir konnten den Rückflug glücklicherweise umbuchen.
Der Betrag wurde auf einem falschen Konto verbucht.
Sie konnte einen großen Erfolg verbuchen.

Substantive
Auftragsbuch   Geschäftsbücher Haushaltsbuch Kassenbuch  Sparbuch
Es werden nur Bücher genannt, in denen Buchungen vorgenommen werden.
Buchung  Abbuchung  Ausbuchung  Fehlbuchung  Gegenbuchung Luftbuchung  Stornobuchung  Umbuchung  Buchführung  Buchhalter  Buchmacher  Buchprüfer  Buchwert

Kontexte
Im Auftragsbuch wird die Abwicklung der Aufträge eingetragen. Geschäftsbücher ist die Sammelbezeichnung für Bücher, die Geschäftsvorfälle verzeichnen. Das Haushaltsbuch dient dazu, einen Überblick vor allem über die Ausgaben eines Haushalts zu gewinnen. Im Kassenbuch werden die über eine Barkasse abgewickelten Zahlungen vermerkt. Das Sparbuch gibt dem Sparer einen Nachweis über den Stand eines Sparkontos.
In der doppelten Buchführung gibt es zu jeder Buchung eine Gegenbuchung. Luftbuchungen liegen keine wirklichen  Geschäfte zugrunde; sie dienen insbesondere der Steuerhinterziehung. Eine falsche Buchung wird durch eine Stornobuchung korrigiert. Bei einer Umbuchung wird der Betrag einem anderen Konto gutgeschrieben. Die Buchführung ist eine Pflicht des Kaufmanns. Er kann sich dazu eines oder mehrerer  Buchhalter bedienen. In Wettbüros werden die Wetten von Buchmachern verbucht. Die Richtigkeit der Buchungen werden von internen und externen Buchprüfern geprüft.

Eine Abbuchung mindert das Guthaben oder den Warenbestand. Bei einer Ausbuchung wird eine Buchung rückgängig gemacht. Das ist insbesondere bei einer Fehlbuchung nötig. Der Buchwert eines Wirtschaftsgutes richtet sich nach Vorschriften über die Abschreibung und kann vom tatsächlichen Wert ( Verkehrswert ) abweichen.